Was ist Logopädie?

Das Behandlungsspektrum der Logopädie ist breit und beinhaltet nicht nur das Sprechen, sondern auch die Sprache, das Schlucken und die Stimme.

Wer verschreibt?

Damit Sie eine logopädische Therapie über die Krankenkasse in Anspruch nehmen können, benötigen Sie eine Verordnung für eine Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schlucktherapie von Ihrem behandelnden Arzt.

Je nach Störungsbild wird sie von Allgemeinmedizinern, HNO-Ärzten, Pädaudiologen, Phoniatern, Kinderärzten, Neurologen, Internisten, Zahnärzten und Kieferorthopäden verschrieben.

Bitte beachten Sie, dass gesetzlich Versicherte über 18 Jahren eine Zuzahlung leisten müssen, sofern sie nicht davon befreit sind.

Selbstverständlich können Privatpatienten alle im Heilmittelkatalog aufgeführten Leistungen in Anspruch nehmen. Darüber hinaus sind Präventiv- und andere Zusatzangebote als Privatleistung möglich. Bitte sprechen Sie uns bei Interesse an.

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